§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Bestellungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht angenommen. Ein Vertrag kommt in diesen Fällen nicht zustande, selbst wenn eine automatische Bestellbestätigung oder sonstige elektronische Bestätigung erfolgt.
- Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind Angebote 14 Kalendertage gültig.
- Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.
- Technische Änderungen, Konstruktionsänderungen sowie Änderungen aufgrund neuer Erkenntnisse oder geänderter Normen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
§ 3 Preise
- Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk (EXW gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung), ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung, Zöllen, Gebühren und gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Verpackungs-, Versand- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
- Messprotokolle, Erstmusterprüfberichte, Materialzeugnisse, Werkszeugnisse, Prüfbescheinigungen und sonstige Dokumentationen werden nur geliefert, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sie werden gesondert berechnet.
§ 4 Lieferzeit und Lieferverzug
- Liefertermine und Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben und basieren auf dem jeweiligen Planungsstand; eine Verbindlichkeit besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
- Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller technischen Einzelheiten sowie nach Eingang sämtlicher vom Besteller bereitzustellender Unterlagen, Daten, Freigaben, Materialien oder Anzahlungen.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Betriebsstörungen, Materialengpässe, Energieversorgungsstörungen, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Transportstörungen oder vergleichbare Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
- Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen richten sich ausschließlich nach § 12 dieser AGB.
§ 5 Gefahrübergang
- Die Gefahr geht spätestens mit Bereitstellung der Ware zur Abholung in unserem Werk auf den Besteller über.
- Dies gilt auch dann, wenn wir Versand, Transport oder sonstige Leistungen übernommen haben.
- Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
§ 6 Fertigung nach Zeichnung und Kundenvorgaben
- Bei Fertigung nach Zeichnungen, CAD-Daten, Mustern, Modellen oder sonstigen Vorgaben des Bestellers erfolgt die Herstellung ausschließlich nach diesen Vorgaben.
- Für die technische Richtigkeit, Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit, Herstellbarkeit und Zweckmäßigkeit der Vorgaben ist ausschließlich der Besteller verantwortlich.
- Eine Prüfung der Konstruktion, Berechnung oder Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Empfehlungen oder Hinweise unsererseits begründen keine Haftung für Konstruktion, Auslegung oder Einsatzfähigkeit des Produktes.
§ 7 Beistellmaterial
- Vom Besteller bereitgestelltes Material wird ohne weitergehende Wareneingangsprüfung verarbeitet.
- Für Materialfehler, Werkstoffmängel, versteckte Fehler oder ungeeignete Materialeigenschaften übernehmen wir keine Haftung.
- Materialverluste durch Einrichtvorgänge, Programmtests, Erstmusterfertigung, Bearbeitungsversuche, Prozessoptimierungen sowie fertigungsübliche Ausschussmengen gehen zulasten des Bestellers.
- Wird Beistellmaterial durch nicht erkennbare Materialfehler beschädigt oder unbrauchbar, besteht keine Ersatzpflicht unsererseits.
- Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Beistellmaterial ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 8 Fertigungstoleranzen und Mehr-/Minderlieferungen
- Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die einschlägigen DIN-, ISO- und Fachnormen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Fertigungsbedingte Abweichungen innerhalb der vereinbarten oder normativen Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
- Bei Serien-, Rahmen- und Wiederholaufträgen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
§ 9 Werkzeuge, Vorrichtungen und Betriebsmittel
- Für die Durchführung eines Auftrags hergestellte Werkzeuge, Spannmittel, Vorrichtungen, Programme, CAD-/CAM-Daten, NC-Programme und sonstige Betriebsmittel verbleiben, insofern nicht anders vereinbart in unserem Eigentum. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.
- Aufbewahrung, Wartung und Ersatz erfolgen nach unserem Ermessen.
§ 10 Spannfutter und Sonderspannmittel
- Spannfutter und Sonderspannmittel dürfen ausschließlich entsprechend ihrer technischen Dokumentation und dem bestimmungsgemäßen Verwendungszweck eingesetzt werden.
- Die Auswahl, Auslegung und Eignungsprüfung für den konkreten Einsatzfall obliegt ausschließlich dem Besteller.
- Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Überlastung, fehlerhafter Montage, unzureichender Wartung oder nicht bestimmungsgemäßer Nutzung wird keine Haftung übernommen.
- Sicherheitsbewertungen, Maschinenfreigaben und Gefährdungsbeurteilungen sind vom Betreiber selbst durchzuführen.
§ 11 Mängelansprüche
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen.
- Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile sowie Mängel oder Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, betriebsbedingte Abnutzung, unsachgemäße Verwendung, Überlastung, fehlerhafte Montage, mangelnde Wartung oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
§ 12 Haftung
- Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Lieferung oder Leistung begrenzt.
- Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen: Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Folgeschäden, Rückrufkosten, Vertragsstrafen gegenüber Dritten, Ansprüchen Dritter.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
§ 13 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar insofern nicht anders ausgewiesen.
- Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
- Bei Neukunden sowie bei Auslandskunden können wir Vorauszahlung, Sicherheitsleistungen oder Vorkasse verlangen.
- Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich beeinträchtigen, sind wir berechtigt: noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
- Bereits jetzt tritt der Besteller sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§ 15 Schutzrechte
- Der Besteller gewährleistet, dass durch die Verwendung seiner Zeichnungen, Daten, Muster oder Vorgaben keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
- Werden wir von Dritten in Anspruch genommen, hat uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser Geschäftssitz in 09212 Limbach-Oberfrohna.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chemnitz, soweit gesetzlich zulässig.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.